Auftragserteilung

HONORAR

Nach der kurzen Schilderung Ihres Anliegens zu Beginn des Erstgesprächs werden Sie über das Honorar und die Kosten orientiert, die aufgrund der anwaltlichen Leistungen voraussichtlich zu erwarten sind. Das Honorar bemisst sich nach der aufgewendeten Zeit sowie der Schwierigkeit und der Bedeutung des Streitfalls. Die Rechnungsstellung erfolgt transparent mit detailliertem Ausweis der erbrachten Leistungen.

Der konkrete Stundenansatz und die Zahlungsmodalitäten werden mit Ihnen zu Beginn des Mandatsverhältnisses schriftlich vereinbart (Honorarvereinbarung).

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie immer überprüfen, ob die Versicherung die Anwaltskosten ganz oder teilweise übernimmt. Klären Sie zudem mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, ob Sie selbst einen Anwalt oder eine Anwältin mandatieren dürfen.

Wichtig ist, dass Sie vor dem ersten Besprechungstermin Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Bitten Sie die Rechtsschutzversicherung um eine schriftliche Kostengutsprache, damit die Kostenfrage geregelt ist und unangenehme Überraschungen vermieden werden.

UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE

Wenn Sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um eine Rechtsvertretung und die Kosten der Prozessführung zu bezahlen, kann beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden.

Die unentgeltliche Rechtspflege wird von den Gerichten bewilligt, wenn Ihre Mittellosigkeit ausgewiesen ist und die Rechtsbegehren nicht aussichtslos sind. Voraussetzung ist ein Gesuch, mit welchem Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darlegen. Bei Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege werden die Gerichts- und Anwaltskosten vom Kanton einstweilen übernommen. Ich stehe Ihnen bei der Gesuchstellung gerne bei.

Bitte beachten Sie, dass die unentgeltliche Rechtspflege ein zukünftiges oder laufendes Gerichtsverfahren voraussetzt. Die reine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder die aussergerichtliche Vertretung wird von der unentgeltlichen Rechtspflege grundsätzlich nicht abgedeckt.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Kantone bei Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege das Geld von Ihnen innerhalb von 10 Jahren zurückfordern können, wenn sich Ihre finanzielle Situation zwischenzeitlich verbessert hat.